AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen der Weiterbildung des Bildungswerk des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V. im Bereich politische Bildung und Alterssicherung

Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bildungswerkes des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V. (Bildungswerk); etwaige AGB der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“) oder eines Dritten werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 

§ 1 Allgemeines

Die Angebote zur politischen Bildung stehen grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Sie richten sich mit Blick auf die Themenauswahl vor allem an aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie Zivilbeschäftigte, Reservistinnen und Reservisten, freiwillig Wehrdienstleistende, Veteraninnen und Veteranen sowie Familienangehörige und Hinterbliebene.
 

§ 2 Anmeldung

  1. Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einem Weiterbildungsangebot des Bildungswerkes erfolgt ausschließlich über das auf der Homepage des Bildungswerk zur Verfügung gestellte Online-Anmeldeformular.
  2. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Über den Eingang der Anmeldung erhält der Anmeldende eine automatisierte Bestätigung.
  3. Nach der Bearbeitung der Anmeldung erhält der Teilnehmer rechtzeitig, spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, eine verbindliche schriftliche Zu- oder Absage. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die erfolgreiche Anmeldung gilt als für die Gesamtdauer der Veranstaltung verbindlich.
  4. Der schriftlichen Teilnahmebestätigung liegt die Rechnung über den Teilnahmebeitrag sowie das Veranstaltungsprogramm, soweit zu diesem Zeitpunkt vorhanden, bei. Für den Fall des Freiwerdens bereits vergebener Plätze, erhält der Interessent im Falle einer Absage einen Hinweis auf die erneute Verfügbarkeit. In jedem Fall erhält der Anmeldende einen Hinweis auf noch verfügbare Plätze in Veranstaltungen desselben Inhalts.
  5. Das Bildungswerk behält sich Änderungen im Programm vor.
     

§ 3 Teilnahmekosten

  1. Der Teilnahmebeitrag wird für jeden Teilnehmer für jede Veranstaltung einzeln erhoben.
  2. Die Höhe des Teilnahmebeitrags berechnet sich individuell je nach der Veranstaltungsbeschreibung, wie sie auf der Homepage des Bildungswerkes zu finden ist.
  3. Der jeweilige Teilnehmerbeitrag enthält grundsätzlich die Kosten für die Referenten, die Betreuung durch einen Schulungs- oder Seminarleiter des Bildungswerkes sowie, soweit vorhanden, die Bereitstellung der Tagungsunterlagen. Bei den Seminaren zur Politischen Bildung, bei den Alterssicherungsseminaren (Präsenzveranstaltung) sowie bei den Versorgungs- und Beihilferechtsseminaren ist die Unterbringung inkludiert und erfolgt in einem Doppel- bzw. Zweibettzimmer inklusive Verpflegung in Form von Halbpension ohne Getränke. Außer am Anreisetag, an dem ein Abendessen inkludiert ist, sind das Frühstück und das Mittagessen inbegriffen. Abhängig von der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist im Inland, gegen Aufpreis, die Unterbringung in einem Einzelzimmer möglich. Im Ausland gelten die jeweils örtlichen Aufpreise. In jedem Fall nicht inbegriffen sind die Kosten für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort sowie ggf. vor Ort zu entrichtende Parkgebühren.
  4. Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes und deren Ehe- und Lebenspartner zahlen einen reduzierten Teilnehmerbeitrag. Um bei Seminaren zur Politischen Bildung, bei Alterssicherungsseminaren (Präsenzveranstaltung) sowie Versorgungs- und Beihilferechtsseminaren von diesem ermäßigten Satz zu profitieren, muss die Mitgliedschaft bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung bestehen, d.h. durch das Service-Center des Deutschen BundeswehrVerbandes im Rahmen der Bearbeitung der Anmeldung bestätigt werden.
     

§ 4 Bezahlung

  1. Der Teilnahmebeitrag wird nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig und ist bis spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung per Überweisung unter Angabe der Rechnungs- und Veranstaltungsnummer zu zahlen; zur Fristwahrung gilt der Tag des Zahlungseingangs.
  2. Wird die Rechnung ganz oder teilweise nicht beglichen, ist das Bildungswerk berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen und den Platz weiter zu vergeben.
  3. Ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des bereits gezahlten Teilnahmebeitrags – z. B. bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer – besteht nicht.
     

§ 5 Absage von Veranstaltungen durch das Bildungswerk des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V.

  1. Das Bildungswerk behält sich die Absage einer Veranstaltung vor, wenn diese aufgrund höherer Gewalt gefährdet oder undurchführbar wird. Hierzu zählen insbesondere auch das Befolgen behördlicher Anordnungen und Vorschriften zum Zwecke des Infektionsschutzes. Bereits aufgewendete Kosten für die An- und Abreise, Unterkunft und andere Auslagen des Teilnehmenden werden nicht erstattet.
  2. Fällt eine Veranstaltung kurzfristig aus (bspw. wegen Krankheit eines Referenten), wird das Bildungswerk, soweit möglich und den Umständen entsprechend sinnvoll, den Teilnehmern Ausweichangebote zu anderen Terminen bzw. an anderen Veranstaltungsorten anbieten. Stimmt der Teilnehmer zu, erfolgt eine kostenfreie Umbuchung. Ist dies für den Teilnehmer nicht akzeptabel, so erhält er bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge in voller Höhe zurück. Bereits aufgewendete Kosten für die An- und Abreise, Unterkunft und andere Auslagen des Teilnehmenden werden nicht erstattet.
  3. Das Bildungswerk behält sich Änderungen in der Organisation, der Besetzung der Dozenten, des Ablaufs der Veranstaltung, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtveranstaltung haben, vor.
     

§ 6 Stornierung

  1. Eine verbindliche Anmeldung kann grundsätzlich storniert werden. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
  2. Die Stornierung der Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne den Anfall einer Stornogebühr (kostenfrei) möglich. Der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag wird rückerstattet.
  3. Im Falle einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, ist der jeweilige Teilnahmebeitrag in Höhe von 100 % zu zahlen. Dies gilt auch im Falle des vorzeitigen Abreisens und soweit die Ursachen der Stornierung unter das allgemeine Lebensrisiko fallen.
  4. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers zur Veranstaltung, ist der Teilnahmebeitrag in voller Höhe zu bezahlen.
  5. Für die Fristberechnung der Rechtzeitigkeit der Stornierung ist das Datum des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Bildungswerk maßgeblich.
  6. Die Stornogebühr fällt nicht an, sofern der Teilnehmer eine Ersatzperson stellt, die an der Veranstaltung teilnehmen möchte, dafür die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind und die den erforderlichen Teilnahmebeitrag entrichtet hat. Bis zur Ummeldung bleibt der ursprünglich angemeldete Teilnehmer Vertragspartner.
  7. Online-Seminare können bis zu sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Anfall von Stornierungskosten storniert werden.
     

§ 7 Urheberrecht

Die ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung - außer zum persönlichen Gebrauch - sowie jede Form der Veröffentlichung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.
 

§ 8 Haftung

  1. Das Bildungswerk übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die Richtigkeit und die Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung und ihres Inhaltes. Insbesondere übernimmt das Bildungswerk keine Haftung für aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen der Veranstaltungen Erlernten und/oder Vermittelten möglicherweise entstehende Schäden.
  2. Für Sach- und Vermögensschäden, die das Bildungswerk zu vertreten hat, haftet es, gleich aus welchem Rechtsgrund nur insoweit, als ihm Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  3. Das Bildungswerk haftet nicht für Schäden an privaten oder gemieteten Fahrzeugen, die im Rahmen der An- und Abreise, des Transfers während der Veranstaltung durch den Teilnehmer entstehen.
     

§ 9 Licht- und Tonbildaufnahmen

  1. Der Teilnehmer stimmt zu, dass Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden, in geänderter oder unveränderter Form durch das Bildungswerk sowie deren Beauftragte genutzt sowie verbreitet und veröffentlicht werden können. Diese Nutzungsrechte gelten ohne Beschränkung auf bestimmte Gebiete, auch für Werbung und redaktionelle Veröffentlichungen ohne jegliche Zeitbegrenzung. Die Nutzungsrechte dürfen durch das Bildungswerk veräußert und/oder weitergegeben werden. Der Teilnehmer stimmt auch dieser Weitergabe der Nutzungsrechte zu. Während sämtlicher im Rahmen einer Weiterbildungsveranstaltung stattfindenden Veranstaltungen ist das Erstellen von Lichtbildaufnahmen und/oder Bild- und Tonaufzeichnungen jeder Art durch andere als vom Bildungswerk hierfür bestimmte und ausdrücklich schriftlich bevollmächtigte oder beauftragte Personen nicht zugelassen.
  2. Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung seiner Lichtbild- und/oder Bild- oder Tonaufnahmen jederzeit schriftlich zu widerrufen.
     

§ 10 Datenschutz

  1. Das Bildungswerk verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erhoben werden, unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Daten werden weder veröffentlicht noch unberechtigt an Dritte weitergegeben. Jegliche Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nur zu dem genannten Zweck und in dem zur Erreichung dieses Zweckes erforderlichen Umfang.
  2. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfordert eine Registrierung und weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten, u. a. um einen Teilnehmerplatz zu reservieren und die Teilnahme zu administrieren.
  3. Dem Teilnehmer steht ein Auskunftsrecht bezüglich der über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Auch steht dem Teilnehmer eine Widerrufsmöglichkeit bezüglich der erteilten Einwilligung für die zukünftige Nutzung zu.
     

§ 11 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin.

 

Stand: Februar 2021