Frequently Asked Questions (FAQs) / Oft gestellte Fragen

1. Wer kann an unseren ausgeschriebenen Seminaren teilnehmen?

Die ausgeschriebenen Seminare zur politischen Bildung stehen grundsätzlich allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Teilnahme offen. Mitglieder des Deutschen BundeswehrVerbandes und Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben bei überbuchten Seminaren Vorrang.

Die ausgeschriebenen Seminare zu Fragen der Alterssicherung, richten sich in erster Linie an Soldaten und Soldatinnen, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden.

Die ausgeschriebenen Seminare im Bereich Beteiligungsrechte stehen zielgruppenentsprechend allen Vertrauenspersonen und Personalratsmitgliedern, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und allen Beschäftigten, die mit diesen Personalvertretern eng zusammenarbeiten, wie z.B. die gesetzlichen Beteiligungspartner sowie den Dienststellenleitern oder ihren Vertretern, den Gleichstellungsbeauftragten ohne Einschränkungen offen.

2. Welche Inhalte bietet das Bildungswerk in ihren ausgeschriebenen Seminaren an?

Unsere Seminare zur politischen Bildung diskutieren Fragen mit Bezug zu diversen Politikfeldern, insbesondere zur Sicherheitspolitik. Die Seminare greifen Aspekte deutscher und europäischer Zeitgeschichte auf, diskutieren aktuelle gesellschaftliche, ethische sowie militärpolitische Fragen. Ein Fokus liegt dabei auf Exkursionen zu politischen und historischen Lernorten. Da sich das Seminarangebot jährlich vollständig ändert, empfehlen wir einen Blick auf die Seite Öffentliche Seminare auf unserer Homepage. Die Auswahl der Referenten und Referentinnen zielt darauf ab, das Thema des Seminars aus verschiedenen Blickrichtungen zu beleuchten. Wir geben keine eigene Einschätzung vor. Ziel ist es, den Teilnehmenden durch die Referentenauswahl und Diskussion neue Informationen zu erschließen, die Meinungsbildung zu fördern und einen Raum zu schaffen, in dem Einwände vorgebracht und diskutiert werden können.

Die Seminare zur Alterssicherung zeigen Soldaten und Soldatinnen auf, welche Möglichkeiten der finanziellen Absicherung sie haben, informieren über Fragen einer gesunden Lebensgestaltung, Möglichkeiten im Ehrenamt, familienrechtliche Fragen, Ansprüche in der Pflegeversicherung und vieles mehr. Da die Seminare und deren Inhalte jährlich aktualisiert werden, empfehlen wir für aussagekräftige Informationen einen Blick auf die Seite Alterssicherung.

Die Inhalte der Schulungen im Bereich der Beteiligungsrechte unterliegen von Jahr zu Jahr großen Änderungen, sie sich aus Wahlperioden, gesetzlichen Änderungen o.ä. ergeben. Wir empfehlen daher einen Blick auf die Unterseite zum Beteiligungsrecht. Dort finden Sie Grund- und Spezialschulungen für verschiedene Gremien, Ämter und Funktionen.

3. Wie lange dauern die Seminare in der Regel?

Unsere öffentlichen Seminare zur politischen Bildung beginnen, sofern nicht anders benannt, Montagnachmittag und enden Freitagmittag.

Unsere Seminare zur Alterssicherung beginnen, sofern nicht anders benannt, Montagnachmittag und enden am Donnerstagnachmittag.

Die Dauer von Schulungen im Bereich der Beteiligungsrechte ist sehr unterschiedlich Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den einzelnen Schulungsbeschreibungen hier.

4. Wann und wie melde ich mich zu einem der angebotenen Seminare an?

Wir bitten Sie, sich frühzeitig via Internet (www.bildungswerk-dbwv.de) anzumelden. Bitte beachten Sie, dass jedes öffentliche Seminar zur politischen Bildung und zur Alterssicherung sowie im Bereich der Beteiligungsrechte ein eigenes Anmeldeformular hat. Bei Interesse an mehreren Seminaren, muss für jedes Seminar das jeweilige Anmeldeformular ausgefüllt werden. Eine verbindliche Anmeldung gilt für die Gesamtdauer des Seminars. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht grundsätzlich nicht. Bei einer Überbuchung behält sich das Bildungswerk eine Auswahl der Teilnehmer/innen vor. Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung. Nach Sichtung aller vorliegenden Anmeldungen erhalten Sie zeitgerecht per E-Mail eine Teilnahmebestätigung.
Die Auswahl der Teilnehmer bei den Alterssicherungsseminaren erfolgt nach dem jeweiligen Dienstzeitende. Daher beachten Sie bei Ihrer Anmeldung zu Ihrem Wunschtermin bitte das Datum Ihres Dienstzeitendes. Wir empfehlen eine Anmeldung / Teilnahme neun bis zwölf Monate vor der Pensionierung.
Sollten Sie eine Seminaranmeldung nicht mehr aufrecht erhalten wollen, informieren Sie uns bitte darüber.

Sind Sie als Projektverantwortliche oder -verantwortlicher für ein Seminar zur politischen Bildung ihrer Einheit / Ihres Verbandes zuständig? Dann kontaktieren Sie gerne unsere Sekretärin Frau Claudia Krämer.

Haben Sie Interesse an einer individuellen Schulung im Bereich der Beteiligungsrechte? Dann kontaktieren Sie gerne die Verantwortliche, Frau Corina Yap.

5. Wartezeiten der Teilnehmerbestätigung

Die Zuteilung und Teilnahmebestätigung zu den Seminaren, beginnt in der Regel ca. zwei Monate nach Erscheinen der neuen Termine und danach zeitnah nach Eingang der Anmeldung.

6. Wie hoch sind die Teilnahmegebühren?

Der Teilnehmerbeiträge berechnen sich wie folgt:
Seminare Politische Bildung:
Mitglieder im DBwV: 400,00 €
Ehe-/Lebenspartner von Mitgliedern im DBwV: 500,00 €
Nichtmitglieder im DBwV: 650,00 €

Seminare Alterssicherungssysteme:
Mitglieder im DBwV: 300,00 €
Ehe-/Lebenspartner von Mitgliedern im DBwV: 400,00 €
Nichtmitglieder im DBwV: 600,00 €

Seminare für Einheiten, Verbände und Schulen der Bundeswehr
Die Kosten ergeben sich aus einer Mischkalkulation basierend auf Dauer und Umfang des Seminars, Anzahl der Teilnehmenden, Verpflegungswünschen, Hotelkosten etc. Wir bitten Sie diesbezüglich mit uns Verbindung aufzunehmen.
Für Auslandsseminare gelten gesonderte Teilnehmerbeiträge und -bedingungen!

Schulungen im Bereich Beteiligungsrechte
Die Höhe des Teilnahmebeitrags berechnet sich individuell je nach der Veranstaltungsbeschreibung, wie sie auf der Homepage des Bildungswerkes zu finden ist. Die Höhe des Gesamtbetrages einer Inhouse-Schulung richtet sich nach der konkreten Leistungserbringung durch das Bildungswerk.

Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet Kosten für Referenten und Seminarinhalte, Unterkunft (grundsätzlich in Doppel- bzw. Zweibettzimmern) und Verpflegung. Bei den Seminaren zur politischen Bildung ist grundsätzlich nur Frühstück und Mittagessen enthalten. Soweit in der Tagungsstätte eine Unterbringung im Einzelzimmer möglich ist, kann dies auf Wunsch gegen Zahlung eines Zuschlags von 150,00 € zur Verfügung gestellt werden.

Der Teilnahmebeitrag ist unter der Angabe der Rechnungs- und Veranstaltungsnummer sowie Ihres Namens bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf das Konto des Bildungswerks zu überweisen. Volksbank Köln Bonn eG
IBAN: DE61 3806 0186 3005 2240 11
BIC: GENODED1BRS

Im Vorfeld des Seminars kann ein Antrag auf Mitgliedschaft im Deutschen BundeswehrVerband gestellt werden. Ist dieser bis zur Bearbeitung der Anmeldung bestätigt, wird ein Teilnahmebeitrag eines Mitgliedes in Rechnung gestellt.

7. Werden bei einer Absage bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet?

Bei einer Absage eines Seminars zur Alterssicherung oder politischen Bildung bis vier Wochen vor Seminarbeginn erhalten die Teilnehmenden den eingezahlten Betrag und ggf. Zuschlag zurück. Bei einer späteren Absage, Nichterscheinen oder einer vorzeitigen Abreise werden der volle Teilnahmebeitrag und ggf. Zuschlag einbehalten.

Stornierungsfristen für Seminare für Einheiten, Verbände oder Schulen der Bundeswehr werden individuell vereinbart.

Stornierungsfristen für Seminare im Bereich der Beteiligungsrechte entnehmen Sie bitte den AGB.

8. Wie erfolgt die Seminaran-/abreise? Kann ich früher an- oder/und später abreisen?

Die An- und Abreise erfolgt in Ihrer eigenen Verantwortung. Möchten Sie vor Beginn des Seminars anreisen oder nach dessen Ende noch in der Tagungsstätte/Hotel verbleiben, müssen Sie ddies selbständig mit der Tagungsstätte / dem Hotel abklären und privat abrechnen. Der Verweis auf die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung des Bildungswerks im Hause kann sich finanziell vorteilhaft auswirken (Sonderkonditionen). Entschließt sich ein Teilnehmer vor dem offiziellen Ende des Seminars abzureisen, werden ihm eventuell anfallende Stornokosten in Rechnung gestellt. Seminarkosten oder Teilseminarkosten werden nicht erstattet.

9. Sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in den Teilnahmegebühren inbegriffen?

Mit der Zahlung der Teilnahmegebühr sind Kosten der a) Seminarinhalte (Referenten, Raummieten, Transfers bei wechselnden Seminarorten, Eintrittsgelder), b) Unterbringung (Tagungsstätte oder Hotel) und c) Verpflegung in Form von Halbpension (plus Abendessen am Anreisetag bei Seminaren zur politischen Bildung und Alterssicherung) abgegolten. Eine über die Mahlzeiten hinausgehende Verköstigung sowie eventuell individuell anfallende Nebenkosten (Telefon, Minibar in der Tagungsstätte usw.) sind von den Teilnehmern persönlich zu tragen und spätestens bei Abreise in der Tagungsstätte zu bezahlen.

Für Schulungen im Bereich der Beteiligungsrechte gilt: An den jeweiligen Veranstaltungstagen werden die Teilnehmer in Vollpension verpflegt. An Anreisetagen, die nicht auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, erhalten die Teilnehmer eine Abendverpflegung, an Abreisetagen ein Frühstück.

10. Fahrtkostenerstattung

Eine Erstattung der Fahrkosten erfolgt grundsätzlich nicht.

11. Wird ein bestimmter Anzug, eine besondere Bekleidung (Uniform o.ä.) während der Seminare erwünscht?

Die Teilnehmer sind frei in der Auswahl ihrer Bekleidung. Auf Sonderfälle (z.B. Besuch religiöser Zielobjekte, besondere Veranstaltungen etc.) wird zeitgerecht hingewiesen. Für Einheiten, Verbände und Dienststellen der Bundeswehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Anzugsordnung.

12. Wann erfahre ich von der konkreten Programmgestaltung der Seminare?

Spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erhalten Sie das entsprechende Programm. Auf Besonderheiten in der Tages- und Programmgestaltung werden Sie zeitgerecht hingewiesen. Kurzfristige Änderungen (Ausfall von Referenten durch Krankheit o.ä., Schließung von Institutionen zwischen Programmplanung und Seminardurchführung, nicht vorhersehbare oder beeinflussbare Faktoren durch Witterung, Pandemien, Naturkatastrophen etc.) im Programmablauf müssen wir uns vorbehalten.

13. Habe ich die Möglichkeit Bildungs- oder Sonderurlaub für die Seminare des Bildungswerks zu beantragen? Wie kann ich die Teilnahme nachweisen?

Die Veranstaltungen des Bildungswerks genügen als Maßnahmen der politischen Erwachsenenbildung in der Regel den Bestimmungen zur Gewährung von Sonderurlaub. Ein entsprechender Nachweis, sofern vorhanden und ausgestellt, wird Ihnen mit dem Seminarprogramm zugesandt. Mit dieser Bescheinigung bestätigt die Bundeszentrale für politische Bildung die Erfüllung der Bedingungen der Verordnung für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst in der Fassung vom 15.01.1991 bzw. für Sonderurlaub nach der Soldatenurlaubsverordnung oder den Bestimmungen des § 46 Abs. 7 BPersVG. In der Regel wird eine Gewährung von bis zu drei Tagen Sonderurlaub auf unsere 5-Tages-Seminare bescheinigt. Grundsätzlich ist die Nutzung einer Förderung, keinesfalls jedoch mehr als zwei Förderungen jährlich zulässig. Als Landesbeamte / -angestellte oder im zivilen Bereich Beschäftigte, beachten Sie bitte die jeweiligen Landesbestimmungen bezüglich der Gewährung von Sonderurlaub. Die Bestimmungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern zum Teil erheblich (von keiner Gewährung von Sonderurlaub bis zu fünf und mehr Tagen jährlich). Leider haben wir als bundesweit tätige Bildungseinrichtung keinen Einfluss auf die länderspezifische Gewährung von Sonderurlaub. Wir bitte dafür um Ihr Verständnis.

14. Welche Auswirkungen hat die Bewertung der Seminare?

Natürlich wollen wir mit unserem Bildungsangebot Ihren Ansprüchen genügen. Wir nehmen Kritikpunkte, Tipps und Verbesserungsvorschläge an unserer Arbeit gerne auf und versuchen, diese bei folgenden Veranstaltungen zu beachten bzw. umzusetzen. Zu diesem Zweck bitten wir die Teilnehmenden am Ende des Seminars eine persönliche Einschätzung der Veranstaltung (Referenten, Tagungsstätte, etc.) zu geben.

15. Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme und der Aufenthalt von Tieren in den Tagungsstätten und Hotels ist grundsätzlich nicht gestattet.