Jugend- & Auszubildendenvertretung
Die Schulung steht allen Jugend- und Auszubildendenvertretungen der Bundeswehr, sowie anderen Bereichen ohne Einschränkungen offen. Gemäß §§ 105 i.V.m. 54 Abs. 1 hat jedes - noch nicht geschulte - ordentliche Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Anspruch auf eine Grundschulung.
Seminarangebot
Seminar VA24-052 - Grundschulung für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Termin: 16.09.2024
In Königswinter
Seminar-Status: Plätze vorhanden