Jugend- & Auszubildendenvertretung

Die Schulung steht allen Jugend- und Auszubildendenvertretungen der Bundeswehr, sowie anderen Bereichen ohne Einschränkungen offen. Gemäß §§ 105 i.V.m. 54 Abs. 1 hat jedes - noch nicht geschulte - ordentliche Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Anspruch auf eine Grundschulung.

Seminarangebot

Seminar VA24-052 - Grundschulung für Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Termin: 16.09.2024 - 18.09.2024
In Königswinter

Seminar-Status: Plätze vorhanden