Jugend- & Auszubildendenvertretung
Die Schulung steht allen Jugend- und Auszubildendenvertretungen der Bundeswehr, sowie anderen Bereichen ohne Einschränkungen offen. Gemäß §§ 105 i.V.m. 54 Abs. 1 hat jedes - noch nicht geschulte - ordentliche Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung Anspruch auf eine Grundschulung.
Schwerpunkte der Schulung sind:
- Personalvertretungen im Bundesdienst
- Allgemeine Vorschriften
- Wahl und Zusammensetzung der JAV
- Amtszeit der JAV
- Geschäftsführung der JAV
- Rechtsstellung der JAV
- Personalversammlung
- Beteiligung der JAV
- Zusammenarbeit mit dem Personalrat
- Gerichtliche Verfahren
Seminarangebot
Seminar VA26-110 - Grundschulung für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Termin: 14.09.2026
In Königswinter
Seminar-Status: Plätze vorhanden
Stand: April 2026
