AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen der Weiterbildung des Bildungswerkes des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V. im Bereich der Beteiligungsrechte

Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bildungswerkes des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V. (Bildungswerk). Dies gilt auch dann, wenn diesen AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.
 

§ 1 Allgemeines

Das Bildungswerk bietet Schulungs- und Bildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Beteiligungsrechte an. Die Schulungen stehen zielgruppenentsprechend allen Vertrauenspersonen und Personalratsmitgliedern, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten und allen Beschäftigten, die mit diesen Personalvertretern eng zusammenarbeiten, wie z.B. die gesetzlichen Beteiligungspartner sowie den Dienststellenleitern oder ihren Vertretern, den Gleichstellungsbeauftragten ohne Einschränkungen offen.
Die Schulungsangebote im Bereich der Beteiligungsrechte unterteilen sich in Inhouse-Schulungen innerhalb der Liegenschaften der Bundeswehr und Schulungen, die in externen Tagungseinrichtungen durchgeführt werden. Veranstalter der Inhouse-Schulungen ist die jeweiligen Dienststellen vertreten durch den Dienststellenleiter. Zur Durchführung der Inhouse-Schulungen stellt die Dienststelle die dafür erforderlichen Räumlichkeiten und ggf. notwendige technische Ausstattung zur Verfügung. Die externen Schulungen werden vom Bildungswerk veranstaltet und durchgeführt.
Die angebotenen Schulungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des Bundespersonalvertretungs- und Soldatenbeteiligungsgesetzes.
 

§ 2 Anmeldung Inhouse-Schulungen

  1. Für die Inhouse-Schulungen erstellt das Bildungswerk auf konkrete Anfrage einer Dienststelle ein Schulungsangebot. Die schriftliche Annahme des Angebotes erfolgt sodann durch das zuständige Bundeswehrdienstleistungszentrum (BWDLZ) und / oder den verantwortlichen Projektoffizier.
  2. Anfragen von Dienststellen einer Einheit oder eines Verbandes können jederzeit an das Bildungswerk gerichtet werden.
     

§ 3 Anmeldung für externe Schulungen

  1. Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer externen Schulung des Bildungswerkes, erfolgt durch eine Reservierungsanfrage. Diese kann über das auf der Homepage des Bildungswerkes zur Verfügung gestellte Online-Formular oder via E-Mail getätigt werden.
  2. Die Reservierungsanfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Erfolgt diese Anfrage über das Online-Formular erhält der Anfragende eine automatisierte Bestätigung, versehen mit dem Hinweis zur Einhaltung des Datenschutzes.
  3. Nach der Bearbeitung der Anfrage erhält der Teilnehmer ein Angebot sowie ein verbindliches Anmeldeformular per E-Mail. Nach Eingang der verbindlichen Anmeldung werden weitere Informationen generell per E-Mail an die Teilnehmer versandt. 
  4. Für den Fall des Freiwerdens bereits vergebener Plätze, erhält der Interessent im Falle einer Absage einen Hinweis auf die erneute Verfügbarkeit. In jedem Fall erhält der Anfragende einen Hinweis auf noch verfügbare Plätze in Veranstaltungen desselben Inhalts.
  5. Das Bildungswerk behält sich Änderungen im Programm vor.
     

§ 4 Teilnahmekosten

  1. Der Teilnahmebeitrag wird für jeden Teilnehmer einer externen Schulung für jede Veranstaltung einzeln erhoben. Für Inhouse-Schulungen in Liegenschaften der Bundeswehr wird ein Gesamtbetrag für die jeweilige Veranstaltung berechnet.
  2. Die Höhe des Teilnahmebeitrags berechnet sich individuell je nach der Veranstaltungsbeschreibung, wie sie auf der Homepage des Bildungswerkes zu finden ist. Die Höhe des Gesamtbetrages einer Inhouse-Schulung richtet sich nach der konkreten Leistungserbringung durch das Bildungswerk.
  3. Der jeweilige Teilnehmerbeitrag einer externen Schulung enthält grundsätzlich die Kosten für die Referenten, die Betreuung durch einen Schulungs- oder Seminarleiter des Bildungswerkes sowie, die Kosten für Verpflegung und Unterkunft und soweit vorhanden, die Bereitstellung der Tagungsunterlagen. An den jeweiligen Veranstaltungstagen werden die Teilnehmer in Vollpension verpflegt. An Anreisetagen, die nicht auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, erhalten die Teilnehmer eine Abendverpflegung, an Abreisetagen ein Frühstück. In jedem Fall nicht inbegriffen sind die Kosten für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort sowie ggf. vor Ort zu entrichtende Parkgebühren.
  4. Bei Inhouse-Schulungen in Liegenschaften der Bundeswehr erfolgt die Verpflegung der Teilnehmer, der Referenten und der Seminarleiter über den Veranstalter.
     

§ 5 Bezahlung

  1. Der Teilnahmebetrag sowie der Veranstaltungsbetrag bei Inhouse-Schulungen wird nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig und ist bis spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung per Überweisung unter Angabe der Rechnungs- und Veranstaltungsnummer zu zahlen; zur Fristwahrung gilt der Tag des Zahlungseingangs.
  2. Ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des bereits gezahlten Teilnahmebetrags - z. B. bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer - besteht nicht.
  3. Für den Fall der Veranstaltungsabsage seitens des Veranstalters, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Teilnahmebetrags. Sofern die Veranstaltung wegen Erkrankung des Referenten und mangels Ersatzperson während ihrer Durchführung abgesagt werden muss, besteht ein Erstattungsanspruch des Teilnehmers auf den anteiligen Teilnahmebetrag.
     

§ 6 Absage von Veranstaltungen durch das Bildungswerk des Deutschen BundeswehrVerbandes e.V.

  1. Für die externen Schulungen besteht eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen. Für Inhouse-Seminare für Vertrauenspersonen und für Wahlvorstandsschulungen besteht in der regulären Wahlphase eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behält sich das Bildungswerk die Absage der Veranstaltung vor. Das Bildungswerk behält sich ferner die Absage einer Veranstaltung vor, wenn diese aufgrund höherer Gewalt gefährdet oder undurchführbar wird. Hierzu zählen insbesondere auch das Befolgen behördlicher Anordnungen und Vorschriften zum Zwecke des Infektionsschutzes. Bereits aufgewendete Kosten für die An- und Abreise, Unterkunft und andere Auslagen des Teilnehmenden werden nicht erstattet.
  2. Das Bildungswerk behält sich Änderungen in der Organisation, der Besetzung der Dozenten, des Ablaufs der Veranstaltung, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtveranstaltung haben, vor.
     

§ 7 Stornierung

  1. Eine verbindliche Anmeldung bzw. eine Auftragserteilung der Dienststelle kann grundsätzlich storniert werden. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
  2. Die Stornierung einer Inhouse-Schulung in Liegenschaften der Bundeswehr ist kostenfrei bis neun Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Sagt der Veranstalter eine bereits gebuchte Inhouse-Schulung zu einem Zeitpunkt ab, der weniger als neun Wochen vor Veranstaltungsbeginn liegt, fallen eine Aufwandspauschale in Höhe von 800,00 Euro, in voller Höhe, die Tagungs- und oder Übernachtungskosten sowie ggf. die Kosten für die eingeplanten Referenten an.
  3. Die Teilnahme an einer externen Schulung ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Stornogebühr in Höhe von 0 % (kostenfrei) möglich. Der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag wird rückerstattet. Im Falle einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, ist der jeweilige Teilnahmebetrag in Höhe von 100 % zu zahlen. Dies gilt auch im Falle des vorzeitigen Abreisens. Dies gilt auch, soweit die Ursachen der Stornierung unter das allgemeine Lebensrisiko fallen.
  4. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers einer externen Schulung, ist der Teilnahmebeitrag in voller Höhe zu bezahlen.
  5. Für die Fristberechnung der Rechtzeitigkeit der Stornierung ist in jedem Fall das Datum des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Bildungswerk maßgeblich.
  6. Die Stornogebühr fällt nicht an, sofern der Teilnehmer einer externen Schulung eine Ersatzperson stellt, die an der Veranstaltung teilnehmen möchte, dafür die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und den erforderlichen Teilnahmebeitrag entrichtet hat. Bis zur Ummeldung bleibt der ursprünglich angemeldete Teilnehmer Vertragspartner.
     

§ 8 Urheberrecht

Die ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung - außer zum persönlichen Gebrauch - sowie jede Form der Veröffentlichung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.
 

§ 9 Haftung

  1. Das Bildungswerk übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die Richtigkeit und die Vollständigkeit in Bezug auf die Veranstaltungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung und ihres Inhaltes. Insbesondere übernimmt es keine Haftung für aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen der Veranstaltungen Erlernten und/oder Vermittelten möglicherweise entstehende Schäden.
  2. Für Sach- und Vermögensschäden, die das Bildungswerk zu vertreten hat, haftet es, gleich aus welchem Rechtsgrund nur insoweit, als ihm Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  3. Das Bildungswerk haftet nicht für Schäden an privaten oder gemieteten Fahrzeugen, die im Rahmen der An- und Abreise, des Transfers während der Veranstaltung durch den Teilnehmer entstehen.
     

§ 10 Licht- und Tonbildaufnahmen

  1. Der Teilnehmer stimmt zu, dass Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden, in geänderter oder unveränderter Form durch das Bildungswerk sowie deren Beauftragte genutzt sowie verbreitet und veröffentlicht werden können. Diese Nutzungsrechte gelten ohne Beschränkung auf bestimmte Gebiete, auch für Werbung und redaktionelle Veröffentlichungen ohne jegliche Zeitbegrenzung. Die Nutzungsrechte dürfen durch das Bildungswerk veräußert und/oder weitergegeben werden. Der Teilnehmer stimmt auch dieser Weitergabe der Nutzungsrechte zu. Während sämtlicher im Rahmen einer Weiterbildungsveranstaltung stattfindenden Veranstaltungen ist das Erstellen von Lichtbildaufnahmen und/oder Bild- und Tonaufzeichnungen jeder Art durch andere als vom Bildungswerk hierfür bestimmte und ausdrücklich schriftlich bevollmächtigte oder beauftragte Personen nicht zugelassen.
  2. Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung seiner Lichtbild- und/oder Bild- oder Tonaufnahmen jederzeit schriftlich zu widerrufen.
     

§ 11 Datenschutz

  1. Das Bildungswerk verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erhoben werden, unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Daten werden weder veröffentlicht noch unberechtigt an Dritte weitergegeben. Jegliche Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nur zu dem genannten Zweck und in dem zur Erreichung dieses Zweckes erforderlichen Umfang.
  2. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfordert eine Registrierung und weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten, u. a. um einen Teilnehmerplatz zu reservieren und die Teilnahme zu administrieren.
  3. Dem Teilnehmer steht ein Auskunftsrecht bezüglich der über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Auch steht dem Teilnehmer eine Widerrufsmöglichkeit bezüglich der erteilten Einwilligung für die zukünftige Nutzung zu.
     

§ 12 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Berlin.

 

Stand: Februar 2021